Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLNET Österreich GmbH

1. Geltungsbereich:

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Allnet Österreich GmbH sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

2. Angebot, Auftrag und Bestellung:

Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Besteller erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Allnet Österreich GmbH durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Auftragswertes als Gebühr in Rechnung gestellt werden.

3. Bestellung, Lieferung, Lieferfristen und Versand:

Bestellungen werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen; zu ihrer Gültigkeit ist die exakte Nennung des protokollierten Firmenwortlauts bzw. des Namens und der Rechnungsadresse bindend. Spätere Wünsche des Auftraggebers auf Änderung der Rechnungsadresse können nicht berücksichtigt werden. Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der Lieferfrist an den Kunden versandt wurde oder dem Auftraggeber deren nachweisbare Versandbereitschaft gemeldet wurde.
Überschreitung der Lieferfristen begründet nur dann ein Rücktrittsrecht vom Vertrag,
falls dies ausdrücklich vom Auftraggeber in schriftlicher Form gefordert worden ist; die Vorgabe eines gewünschten Lieferdatums alleine ist dazu nicht ausreichend.
Überschreitungen der Lieferzeit um bis zu 14 Tage gelten als allgemein akzeptiert.

Allnet Österreich GmbH ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren. Wir liefern unfrei auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers von unserem Speditionslager; Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht, erfolgt die Lieferung mit UPS, DHL oder einer anderen auf der Rechnung genannten Spedition. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen des Versandortes, geht die Gefahr auf den Besteller über, auch dann, wenn frei Haus geliefert wird. Werden Versand oder Übergabe aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Für die Ausfuhr einzelner Artikel und die Weitergabe an Dritte bestehen eindeutige gesetzliche Bestimmungen, zu deren unbedingter Einhaltung wir uns verpflichtet haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, die Bestimmungen einzuhalten und die Verantwortung für deren Einhaltung, auch gegenüber Abnehmern, zu tragen.

4. Preise:

Die von der Allnet Österreich GmbH genannten Preise sind Nettopreise, ohne Versandkosten, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Sie werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet. Preisänderungen infolge tiefgreifender Veränderung der wirtschaftlichen Voraussetzungen behalten wir uns vor, ebenso Korrekturen von Druckfehlern oder andere Irrtümer. Weiters ist die Allnet Österreich GmbH 

5.Installation:

Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, daß zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung alle elektrischen Anschlüsse vorhanden und alle sonstigen der Sache dienlichen Vorkehrungen getroffen sind. Der Auftraggeber bestätigt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über sämtliche Installationserfordernisse, insbesondere Außenmaße, Installationsgewicht und erforderliche Anschlüsse wie Strom-, Telefon- und Datenleitungen sowie einzuhaltende Toleranzen betreffend elektrischem Strom, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit unterrichtet worden zu sein.

6. Zahlungsbedingungen:

Falls nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Vorkasse, Bankeinzug oder Überweisung. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir neben Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat die Mahn-/Inkassospesen des KSV1870. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grunde auch immer - nicht zulässig. Wir behalten uns vor, bei Neukunden oder Großkunden gesicherte Zahlungen zu verlangen. Wenn Geräte oder Systeme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wäre.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Montage und sonstiger Kosten) bzw. bis zur Erfüllung aller uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir auch Eigentümer der neuen Sache. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.

8. Gewährleistung und Haftung:

Wir bieten auf sämtliche von uns gelieferten und installierten Anlagen und Maschinenteile eine Garantie von 6 Monaten (sofern nicht gesonderte Fristen angegeben werden) ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Geräte in der Weise, dass wir bei Vorliegen und Anzeige begründeter Mängel diese auf unsere Kosten beheben. Die Garantiezeit auf Reparaturen und Ersatzteile beträgt 3 Monate. Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich eingebracht zu werden. Die Geräte müssen innerhalb der Garantiefrist an unsere Firma zurückgestellt werden bzw. es muss uns im Falle von Vor-Ort Garantie die Möglichkeit gegeben werden, diese Mängel vor Ort zu beheben. Unsere Gewährleistung beschränkt sich - nach unserer Wahl - auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder auf Vergütung des Fakturenwertes der nicht ersetzten Ware. Für Produkte, die nicht von uns hergestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Erzeuger. Wir übernehmen die für die Nachbesserung eines gerügten und von uns anerkannten Mangels aufgewandten Arbeits- und Ersatzteilkosten. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten) trägt der Besteller. Alle Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, etwa für Kosten der Montage/Demontage von Anlagen oder für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind - aus welchem Rechtsgrunde auch immer - ausgeschlossen. Ausgenommen von Garantie- und Ersatzansprüchen sind Verschleißteile, wie z.B. magnetische und/oder optische Datenträger, Magnetköpfe bei Datensicherungsanlagen, Farbbänder oder Druckköpfe, sowie Fehler durch unsachgemäße Bedienung (auch Belastung durch Schmutz, Staub, Schock, Überspannung, Umgebungstemperatur unter 15°C oder über 25°C, Luftfeuchtigkeit über 80 %), deren Ersatz bzw. Behebung nach Aufwand verrechnet wird. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Abnehmer uns einen offensichtlichen Mangel nicht binnen 8 Tagen ab Feststellung anzeigt oder wenn nicht von uns befugte Personen Eingriffe in den Liefergegenstand vornehmen. Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Geräte, Zubehöre und Software und insoweit Abweichungen von unseren Angeboten und Prospekten behalten wir uns vor. Unsere Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Lieferung von Software beinhaltet nur das Nutzungsrecht an dieser. Sie erfolgt nur zur alleinigen Benutzung durch den Endabnehmer und darf dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Die Haftung für Schäden und Verluste, die aus der Benützung eines der gelieferten Programme entstanden sind, wird ausgeschlossen. Mängelrügen berechtigen den Auftraggeber nicht, fällige Rechnungen zurückzuhalten oder zu verkürzen.

9. Warenrücksendungen:

Rücksendungen können nur dann von uns angenommen und bearbeitet werden, wenn diese mit einer von uns vergebenen Rücksendenummer (RMA-Nr.) versehen, original verpackt, vollständig sind und frei Haus angeliefert werden. Allen Rücksendungen ist eine Kopie der Rechnung und eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen. Reparierte oder ausgetauschte Produkte werden innerhalb der Garantiezeit kostenfrei zugestellt. Kostenpflichtige Reparaturen ausserhalb der Garantiezeit werden unfrei zugestellt bzw. werden die Frachtkosten an Sie berechnet. Weisen Rücksendungen keinen nachvollziehbaren Fehler auf, wird eine Gebühr nach Aufwand, mindestens jedoch EUR 35,- verrechnet.

10. Rücktritt:

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

11. Nebenabreden und Teilwirksamkeit­­­­:

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden Bestimmungen österreichischen Rechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Villach.

Villach, im Feber 2014

Die Geschäftsleitung
Allnet Österreich GmbH